Die Arbeitspsychologie beschäftigt sich mit der Analyse und Gestaltung von Arbeitsbedingungen und deren Auswirkungen auf die Menschen. Ziel ist die Erhaltung und Förderung der Gesundheit, der Zufriedenheit und Leistungsfähigkeit der Personen.
Das ArbeitsnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) sieht die Möglichkeit des Einsatzes von ArbeitspsychologInnen im Rahmen der jährlichen Präventionszeiten mit bis zu 25% der Gesamteinsatzzeiten von Präventivfachkräften vor (ASchG § 76 Abs. 3, § 81 Abs. 3 und § 82a Abs. 5). Daher können die nachfolgend beschriebenen arbeitspsychologischen Leistungen im Zuge der jährlichen Prävention in Auftrag gegeben werden.
Evaluierung arbeitsbedingter psychischer (Fehl-)Belastungen gemäß ASchG:
Jeder Arbeitgeber ist dazu verpflichtet, für die Sicherheit und Gesundheit seiner MitarbeiterInnen zu sorgen. Dies bezieht sich nicht nur auf die körperliche, sondern auch auf die psychische Gesundheit.
Vorträge, Workshops und Seminare:
zu arbeitsspezifischen Themen wie Stressbewältigung, Burnout, Konfliktmanagement, Mobbing, Kommunikation usw.
arbeitspsychologische Beratungen:
für Führungskräfte und MitarbeiterInnen