Mag. Sandra Rädler
Psychologische Praxis für Diagnostik und Therapie

Diagnostik

Ziel der psychologischen Diagnostik ist es Auslöser, Lösungsmöglichkeiten und vorhandene Fähigkeiten bei bestehenden Problembereichen genauer zu erkennen.

Zuerst wird in einem umfassenden Gespräch das aktuelle Problemverhalten genau abgeklärt, danach kommen verschiedene psychologische Testverfahren zur Anwendung. Die Ergebnisse und mögliche Maßnahmen oder Empfehlungen werden im Rahmen eines abschließenden Befundgesprächs thematisiert.

Eine umfassende Diagnostik dauert mehrere Stunden, die wenn nötig auf 2-3 Termine aufgeteilt werden.

Da ich Wahlpsychologin bin, werden die Kosten der Diagnostik bei den meisten Fragestellungen bis zu einer Höhe von 80% des Kassentarifs von den Krankenkassen übernommen. Falls eine Zusatzkrankenversicherung abgeschlossen wurde, übernimmt diese einen weiteren Teil der Kosten.


Klinisch - psychologische Befunde / Gutachten:

Folgende Gutachten sind Privatleistungen und werden nicht von der Krankenkasse bezahlt:

Adipositas - Chirurgie:

Wollen sich PatientInnen einem adipositas-chirurgischen Eingriff (Magenband, Schlauchmagen, Magenbypass) unterziehen, benötigen Sie zuvor ein klinisch-psychologisches Gutachten für die OP-Freigabe.

Dauer: ca. 2 Stunden

Waffenpsychologische Verlässlichkeitsprüfung:

Gemäß dem geltenden Waffengesetzt benötigen BewerberInnen für eine Waffenbesitzkarte oder einen Waffenpass ein waffenpsychologisches Gutachten über Ihre Verlässlichkeit, welches sie der Behörde vorlegen müssen.

Die Kosten für dieses Gutachten (€ 283,20) sind gesetzlich vorgegeben.

Dauer: ca. 1,5 Stunden

Psychologisches Gutachten für die Zulassung zur Ausbildung "Klinische Psychologie" bzw. "Gesundheitspsychologie":

Voraussetzung für die postgraduale Ausbildung ist laut Psychologengesetz (2013) § 9 "die psychische Eignung auf Grundlage eines klinisch psychologischen Gutachtens (...)".

Dauer: ca. 2 Stunden

Psychologisches Gutachten für eine Zahnbehandlung unter Vollnarkose:

Eine Narkose bei zahnärztlichen Behandlungen ist in der Regel eine Privatleistung und muss vom Patienten / von der Patientin selbst getragen werden. In Ausnahmefällen, wie etwa einer Zahnbehandlungsphobie, kann eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse erwirkt werden.

Dauer: ca. 1,5 Stunden